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   SG Lüneburg, 15.11.2006 - S 32 SO 51/06   

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https://dejure.org/2006,110349
SG Lüneburg, 15.11.2006 - S 32 SO 51/06 (https://dejure.org/2006,110349)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 15.11.2006 - S 32 SO 51/06 (https://dejure.org/2006,110349)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 15. November 2006 - S 32 SO 51/06 (https://dejure.org/2006,110349)
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  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.11.2006 - S 32 SO 51/06
    Dies entspre-chend der herrschenden Rechtsprechung schon zu der Vorgängervorschrift des § 70 Abs. 1 SGB XII und wurde zuletzt auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Ent-scheidung vom 11. Juli 2006 (1 BvR 293/05) ausdrücklich bestätigt.
  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.11.2006 - S 32 SO 51/06
    Die Härtereglung stellt auf atypische, ungewöhnliche Fälle ab, bei denen aufgrund be-sondere Umstände des Einzelfalls ein typische Vermögenslage deshalb zu einer beson-dern Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden nachhaltig beeinträchtigt ist (BVerwGE 32, 89,93).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 5 L 305/91

    Kosten; Heimunterbringung; Unfallrente; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.11.2006 - S 32 SO 51/06
    Besteht das Vermögen z.B. aus angespartem anrechnungs-freien Einkommen oder aus einmaligen Zahlungen wie Kapitalabfindungen und Nachzah-lungen, die als Einkommen anrechnungsfrei wären, prägt die Herkunft des Vermögens dieses in besonderer Weise, so dass eine Härte gegeben sein kann (s. dazu Brühl in LPK-SGB XII, § 90 SGB XII Rn. 78; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. November 1992, 5 L 305/91; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 1997, 4 L 7599/95).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.1997 - 4 L 7599/95

    Hilfe zur Pflege und Einsatz von Vermögen;; Alterssicherung; Anlageform; Hilfe

    Auszug aus SG Lüneburg, 15.11.2006 - S 32 SO 51/06
    Besteht das Vermögen z.B. aus angespartem anrechnungs-freien Einkommen oder aus einmaligen Zahlungen wie Kapitalabfindungen und Nachzah-lungen, die als Einkommen anrechnungsfrei wären, prägt die Herkunft des Vermögens dieses in besonderer Weise, so dass eine Härte gegeben sein kann (s. dazu Brühl in LPK-SGB XII, § 90 SGB XII Rn. 78; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. November 1992, 5 L 305/91; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 1997, 4 L 7599/95).
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